Tafel Vaterstetten Grasbrunn
Die Tafel Vaterstetten-Grasbrunn ist auf Spenden und ehrenamtliches Engagement angewiesen. Jede Unterstützung hilft dabei, bedürftige Menschen in der Region zu versorgen.
Hier können Sie direkt spenden - herzlichen Dank!
Allgemeines zur Tafel
Die Tafelbewegung greift eine Idee aus den USA auf, die sich bis ins Jahr 1963 zurückverfolgen lässt: Mitbürger mit schmalem Geldbeutel werden mit Lebensmitteln versorgt. 1993 wurde in Berlin die erste Tafel in Deutschland gegründet. Mittlerweile gibt es bundesweit mehr als 940 Tafeln mit ca. 2100 Ausgabestellen, die Waren - von Firmen gespendet - an Mitbürger verteilen. Täglich werden so mehr als 250 Tonnen Lebensmittel einer sinnvollen Verwendung zugeführt und landen nicht im Müll. Statt wegwerfen - weiterverteilen.
Die Tafel Vaterstetten-Grasbrunn ist Teil der bundesweiten Tafelbewegung, die Lebensmittel vor dem Wegwerfen rettet und an Menschen mit geringem Einkommen verteilt. Die Tafel lebt von Spenden und ehrenamtlicher Unterstützung. Sie ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Menschen in Not. Denn auch in Vaterstetten leben Menschen, die "jeden Euro zweimal umdrehen" müssen:
- Menschen, die arbeiten und trotzdem wenig verdienen
- Menschen, die auf Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe angewiesen sind
- Alleinerziehende und kinderreiche Familien
- Rentner mit geringem Einkommen
Die Tafel Vaterstetten - gibt es bereits seit 14.02.2002 - Hilfe, die ohne Umwege bei Menschen in aktueller Not ankommt!
Ausgabe bei der Tafel
Die Ausgabe von Lebensmitteln erfolgt gegen Vorlage eines Tafelausweises:
jeweils donnerstags in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr.
Ist der Donnerstag ein Feiertag, wird am Mittwoch die Ware ausgegeben.
Ort: Vaterstetten – Möschenfelder Straße (ehemalige Feuerwehrgarage hinter dem Rathaus)
An unsere ukrainischen Gäste | Нашим українським гостям:
Der Ausgabetag der Tafel ist jeweils donnerstags. | Банк продуктів відкритий щочетверга.
Alle ukrainischen Gäste müssen Ihren Tafelanspruch bei der Nachbarschaftshilfe anmelden. Tafelausweise werden Ihnen mittwochs bis freitags von 8:00 - 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle Brunnenstraße 28 in Baldham ausgestellt. Ohne einen Tafelausweis dürfen Ihnen die Tafelhelfer keine Lebensmittel aushändigen.
Всі гості з України повинні зареєструвати своє право на отримання продовольчого банку в районному центрі допомоги. Картки продовольчого банку видаються з середи по п'ятницю з 8.00 до 12.00 в офісі на Брунненштрассе, 28 у Балдемі. Без посвідчення Tafel працівники Tafel не мають права видавати вам їжу.
Spenden an die Tafel
Bitte unterstützen Sie die Tafelarbeit der NBH mit einer Spende. So helfen Sie uns bei dieser wichtigen Aufgabe.
Mit Ihrer Geldspende helfen Sie hier direkt!
Gerne nehmen wir Ihre Lebensmittelspende entgegen, da uns viele wichtige Nahrungsmittel fehlen. Hierfür haben wir eine kleine Wunschliste zusammengestellt, die wir nach Bedarf aktualisieren.
Wir möchten uns von ganzem Herzen bei Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung bedanken! Dank Ihrer Hilfe können wir Menschen in Not mit Lebensmitteln versorgen und ihnen so ein Stück Lebensqualität zurückgeben. Um unsere Arbeit so effektiv wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, uns ausschließlich originalverpackte Lebensmittel zu spenden. Dies bedeutet, dass die Lebensmittel nicht angebrochen sein dürfen und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) noch nicht erreicht oder nur knapp überschritten ist. Bitte beachten Sie auch, dass wir weder selbstgemachte Lebensmittel (z.B. Marmelade) noch Alkohol ausgeben dürfen.
Lebensmittelspenden
Sie können Ihre Lebensmittelspenden direkt in unserer Geschäftsstelle in Baldham abgeben. Bitte rufen Sie uns vorab kurz an, damit wir Ihre Spende
entgegennehmen können:
Nachbarschaftshilfe · Brunnenstraße 28 · 85598 Baldham
Telefon: 08106-3684-71 oder -73
Sammelstellen
Alternativ können Sie Lebensmittelspenden auch bei folgenden Sammelstellen abgeben:
Rathaus Vaterstetten · Wendelsteinstr. 7 · 85591 Vaterstetten
Rathaus Neukeferloh · Lerchenstr. 1 · 85630 Grasbrunn
Gemeindebücherei Grasbrunn · Leonhard-Stadler-Straße 12 · 85630 Grasbrunn
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung für Ihre Einkäufe aus. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hier können Sie unsere aktuelle Wunschliste direkt herunterladen.
Geldspenden
Jede monetäre Zuwendung wird zu 100% der Tafel zugeschrieben. Verwaltungs- oder sonstige Kosten werden nicht in Abzug gebracht.
Ihr Spendenhinweis "Tafel" reicht aus!
Mit Ihrer Spende an die Tafel und dem einfachen Hinweis "Tafel" auf Ihrer Überweisung garantieren wir Ihnen den Zukauf von Lebensmitteln für unsere Tafelkunden, wenn dies notwendig wird.
Natürlich benötigen wir aber auch für den Tafelladen die entsprechende Ausstattung mit z.B. Edelstahlregalen, Verpackungsmaterialien, Kühlschränken, Ausgabeutensilien, Transportkisten und vielem mehr.
Auch dies kann die Nachbarschaftshilfe nicht alleine stemmen und bittet deshalb auch hier um Ihre Hilfe.
Ohne diese Ausstattung können und dürfen wir keine Lebensmittelausgabe betreiben.
Bitte helfen Sie uns bei der Versorgung der bedürftigen Menschen.
Mit dem Hinweis auf Ihrer Überweisung "Ausstattung Tafelladen", werden wir diese Zuwendung genau für die o.g. Dinge verwenden.
Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung!!!!
Die Nachbarschaftshilfe stellt Ihnen Spendenbescheinigungen
1. ab einer Zuwendung von € 300,- aus und
2. wenn bei der Überweisung Name, Vorname und vollständige Adresse angegeben wurden.
Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Direktspenden
Über Spenden direkt auf eines unserer Konten freuen wir uns auch. Vielen Dank!
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE82 7025 0150 0023 0239 48
BIC: BYLADEM1KMS
BITTE BEACHTEN SIE!
Die Nachbarschaftshilfe stellt Ihnen Spendenbescheinigungen
1. ab einer Zuwendung von € 300,- aus und
2. wenn bei der Überweisung Name, Vorname und vollständige Adresse angegeben wurden.
Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Haben Sie Fragen zur Unterstützung der NBH, dann wenden Sie sich bitte an Herrn Oliver Westphalen.