Hauswirtschaftliche Hilfe
Putzen und Wäsche waschen – die Führung eines Haushalts hat viele Facetten, die für einen gesunden Menschen lästig und unangenehm sein können – für manche alte und pflegebedürftige Menschen sind sie nicht mehr leistbar oder nur unter größten Mühen zu bewältigen.
Damit Sie sich nach wie vor in Ihren eigenen vier Wänden wohlfühlen und länger dort wohnen können, bieten wir Ihnen unser Hilfe an. Viele alte, behinderte oder kranke Menschen müssen ihre Wohnung aufgeben, weil sie die Hausarbeit allein nicht mehr bewältigen können. Mit ein wenig Unterstützung kann jedoch der Umzug in ein Heim vermieden oder zumindest verzögert werden.
Die Hauswirtschaftliche Hilfe umfasst die Reinigung des üblichen Lebensbereichs (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum).
Weitere Leistungen der Hauswirtschaftlichen Hilfe:
- Wäschepflege
- Ab- und Aufhängen von Vorhängen
- Gartenarbeiten
Unsere Mitarbeiter/innen sind unfall- und haftpflichtversichert, unterliegen der Schweigepflicht und legen alle zwei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor. Zudem absolvieren Sie Schulungen zum Umgang mit Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen.
Die Qualitätssicherung stellen wir durch ständige Schulungen (intern und extern) und vor Ort Sichtungen durch unsere staatlich geprüfte Hauswirtschafterin sicher.
ACHTUNG: Sie haben einen Pflegegrad?
Kunden mit Pflegegrad können die Haushaltshilfe über den § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatl. € 125,-) abrechnen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Ansprechpartnerinnen des Ressorts Hauswirtschaftliche Hilfe.
Die Hauswirtschaftliche Hilfe auch in anderen Gemeinden
Seit dem 1. Juli 2019 besteht eine Kooperation mit der Nachbarschaftshilfe Forstinning hinsichtlich der hauswirtschaftlichen Hilfe. Bürgerinnen und Bürger aus Forstinning und selbstverständlich auch aus unseren Gründergemeinden Vaterstetten, Baldham, Zorneding und Grasbrunn können über die NBH Vaterstetten ihre hauswirtschaftliche Unterstützung abrufen.
Alle Interessenten aus anderen Gemeinden bitten wir zunächst die Möglichkeiten bei der ansässigen Nachbarschaftshilfe zu überprüfen. Sollte es dort kein entsprechendes Angebot geben oder keine Kapazitäten vorhanden sein, können Sie sich selbstverständlich mit uns in Verbindung setzen.